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Bürgergemeinde Binningen | |||
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Die Bürgergemeinde Binningen umfasst heute rund 3500 Bürgerinnen und Bürger auf der ganzen Welt, wovon rund 1500 in Binningen wohnhaft sind. 80 bis 200 Bürgerinnen und Bürger kommen regelmässig zu den Bürgergemeindeversammlungen, welche zweimal jährlich (im April und November) statt finden. Dies zeigt das Interesse an einer aktiven Teilnahme an den Entscheidungsprozessen. Die Bürgergemeinde Binningen ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft des Kantons Basel-Landschaft und setzt sich aus der Gesamtheit aller das Bürgerrecht von Binningen besitzenden Personen zusammen. Die Unterscheidung in Einwohner- und Bürgergemeinden ist in den frühen achtziger Jahren des 19. Jahrhunderts erfolgt. Die Bürgergemeinden wurden entpolitisiert und behielten die noch heute geltenden Kompetenzen wie Einbürgerungen, Gemeindewaldungen, Allmendfragen, Verwaltung der Bürgervermögen und - anders als heute - das so genannte Armenwesen. Erst seit dem 1. Dezember 1964 hat die Bürgergemeinde Binningen einen eigenen Bürgerrat, der als Exekutive die Aufgaben der Bürgergemeinde wahrnimmt. Vorher waltete der Gemeinderat auch als Bürgerrat. Die Aufgaben der Bürgergemeinde werden in der neuen Gemeindeordnung vom 23. April 2009 wie folgt umschrieben:
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Bürgergemeinde Binningen Schlossgasse 1 4102 Binningen Tel. 061 422 09 60 Dienstag: 09.00 - 11.00 tel. Freitag: 14.00 - 16.00 tel. und persönlich im Büro an der Schlossgasse 1 |
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