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Bürgergemeinde Binningen | |||
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Der Bürgerrat Binningen prüft gemäss Art. 14 lit. a und b des Eidgenössischen Bürgerrechtsgesetzes sowie § 14 des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes die Eignung zur Einbürgerung bzw. die Integration. Dazu lädt er die Gesuchstellenden zu einem so genannten Integrationsgespräch ein. Anlässlich dieses Gesprächs vor einem Ausschuss des Binninger Bürgerrats (Ressort Einbürgerungen und ein weiterer Vertreter des Bürgerrats) werden die Deutschkenntnisse anhand der Befragung zur Motivation der Einbürgerung wie auch der rudimentären Kenntnisse der örtlichen, kantonalen und nationalen Verhältnisse, der Schweizer Geschichte und Grundkenntnisse der Aufgabenteilung zwischen Bund, Kanton und Gemeinden, sowie der politischen Rechte und Pflichten in der Schweiz geprüft. Als umfassende Vorbereitung für dieses Integrationsgespräch kann der vom Bürgerrat verfasste Leitfaden studiert (und auch ausgedruckt) werden. Weitere Hilfsmittel gibt der Bürgerrat auf Anfrage gerne bekannt, vergleiche auch die Hinweise unter "Links".
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Bürgergemeinde Binningen Schlossgasse 1 4102 Binningen Tel. 061 422 09 60 Dienstag: 09.00 - 11.00 tel. Freitag: 14.00 - 16.00 tel. und persönlich im Büro an der Schlossgasse 1 |
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