Die Bürgergemeinde
Die Bürgergemeinde Binningen umfasst heute rund 3500 Bürgerinnen und Bürger auf der ganzen Welt, wovon rund 1500 in Binningen wohnhaft sind.
Die Bürgergemeinde Binningen ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft des Kantons Basel-Landschaft und setzt sich aus der Gesamtheit aller das Bürgerrecht von Binningen besitzenden Personen zusammen.
Bürgergemeindeordnung
Die aktuelle Bürgergemeindeordnung wurde auf den 9. November 2009 in Kraft gesetzt.
Aufgaben
Die Aufgaben der Bürgergemeinde werden in der Gemeindeordnung vom 23. April 2009 wie folgt umschrieben:
- Die Bürgergemeinde erteilt das Gemeindebürgerrecht.
- Die Bürgergemeinde fördert die Heimatverbundenheit und unterstützt kulturelle Bestrebungen.
- Die Bürgergemeinde bewirtschaftet ihren Wald nach fachmännischen Grundsätzen.
- Die Bürgergemeinde hält ihren Grundbesitz gegen angemessene Entschädigung für öffentliche und private Zwecke zur Verfügung.
- Die Bürgergemeinde gibt sich im Rahmen der Gesetzgebung die zweckdienliche Organisation und bestellt die Behörden, die Kontroll- und Hilfsorgane.
- Die Bürgergemeinde führt den Gemeindehaushalt nach den Grundsätzen einer gesunden Finanzverwaltung.
Der Bürgerrat
Der Bürgerrat Binningen setzt sich aus fünf, alle vier Jahre neu zu wählenden Personen zusammen. Seit 1964 gibt es in Binningen einen selbständigen Bürgerrat und seit rund 30 Jahren wurde der Bürgerrat in stiller Wahl gewählt.
Jeder Bürgerrat steht einem eigenen Ressort vor. Die Ressorts werden nach beruflichen Kompetenzen und persönlichen Erfahrungen und Präferenzen zugeteilt. Die Aufteilung der Ressorts wird jeweils zu Beginn der Amtsperiode festgelegt und für die gesamte Amtsperiode beibehalten. Aus dem Kreis der gewählten Bürgerräte ist zudem ein Präsident bzw. eine Präsidentin und ein Vizepräsident bzw. eine Vizepräsidentin zu wählen. Auch das Bürgergemeindepräsidium wurde in Binningen stets in stiller Wahl bestimmt.
Die Schreiberin wird durch den Bürgerrat angestellt.
Reglement
Das revidierte Reglement betreffend Behördenentschädigungen wurde auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt.
1.7.2020 – 30.6.2024
von links:
Yvonne Gass, Lukas Flück, Jürg Bräutigam (Präsident), Thomas Jundt, Stefanie Herren (Schreiberin bis Mai 2024), Mathis Nyfeler
Bürgergemeindeversammlung
An den zweimal jährlich stattfindenden Bürgergemeindeversammlungen werden die Anträge des Bürgerrates zu den Einbürgerungsgesuchen von Schweizern und Ausländern in das Binninger Bürgerrecht beraten und beschlossen. Ebenso werden im Frühling die Rechnung und im Herbst das Budget der Bürgergemeinde von der Bürgergemeinde beschlossen sowie allfällige weitere aktuelle Traktanden und Anträge behandelt. Die Frühjahrsversammlung findet im Bürgersaal an der Schlossgasse 1 statt. Die Herbstversammlung, verbunden mit der traditionellen Metzgete, findet im Kronenmattsaal statt.
Info
22. November 2024
Bürgergemeindeversammlung und Metzgete
18.30 Uhr im Kronenmattsaal
Geschichte
Vor mehreren hunderten Jahren schlossen sich in den Städten und Dörfern die Leute zu Gemeinschaften zusammen. Die Städte schlossen ihre Tore früh gegenüber Zugewanderten. Die Bevölkerung war geschützt, verpflichtete sich aber, die geltenden Rechte und Pflichten einzuhalten. Die Bezeichnung Bürger oder Burger kommt daher, dass die Bevölkerung rund um eine Burg ansässig war.
Auch die Dorfgemeinschaften hatten ihre Vereinbarungen. So wurde 1551 erstmals eine Bettlerordnung verfügt, in welcher geregelt war, dass die Gemeinden selber für ihre Armen aufkommen müssen. Es war also wichtig zu wissen, wer zur Gemeinde gehörte. Das Heimatrecht war somit geboren.
Die Unterscheidung in Einwohner- und Bürgergemeinden ist in den frühen achtziger Jahren des 19. Jahrhunderts erfolgt. Die Bürgergemeinden wurden entpolitisiert und behielten die noch heute geltenden Kompetenzen wie Einbürgerungen, Gemeindewaldungen, Allmendfragen, Verwaltung der Bürgervermögen und – anders als heute – das so genannte Armenwesen. Erst seit dem 1. Dezember 1964 hat die Bürgergemeinde Binningen einen eigenen Bürgerrat, der als Exekutive die Aufgaben der Bürgergemeinde wahrnimmt. Vorher waltete der Gemeinderat auch als Bürgerrat.
In Binningen werden die Aktivitäten der Bürgergemeinde seit 1. Dezember 1964 von einem eigenständigen Bürgerrat geprägt. Durch die Pflege der Traditionen, des Erholungsraums sowie der Kultur engagiert er sich für die „schönen Dinge“ in der Gemeinde.